|
Allgemeine Geschäftsbedingungen VIB-Immobilien e.K. Inh.: Dietrich E. W. Schulz (nachstehend „VIB-Immobilien e.K.“ genannt) Rissener Straße 21 22880 Wedel
1. Alle Angebote und Verträge von VIB-Immobilien e.K., unterliegen nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen – die auch Bestandteil des Maklervertrages sind – bindend einverstanden. 2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. 3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. 4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln. 5. Die Angebote von VIB-Immobilien e.K. erfolgen freibleibend und unverbindlich. 6. VIB-Immobilien e.K. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 7. Die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird beschränkt auf eine einjährige verkürzte Verjährungsfrist, sowie eine Haftungsbeschränkung in dergestalt besteht, das alle Angaben vom Eigentümer stammen und der Makler hierfür nicht einzustehen hat. Irrtum, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. 8. Unsere Angebote sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führen in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag abschließt, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf. Kommt anstelle des Verkaufs ein anderes Geschäft zustande (Miete statt Kauf oder umgekehrt oder ein Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung), gelten die gleichen Bedingungen. 9. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gilt der auf den tatsächlichen Kaufpreis zu berechnende ortsübliche Provisionssatz in Höhe von 6,15 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 10. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. 11. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. 12. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich beabsichtigten Geschäft oder dem Angebot von VIB-Immobilien e.K. abweicht. 13. Unter Befreiung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für gegenüber VIB-Immobilien e.K. unwahr gemachte Angaben, haftet der Auftraggeber für dadurch verursachte Schäden. 14. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt. 15. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. 16. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/ oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen VIB-Immobilien e.K. Auskunft zu erteilen. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekanntzugeben. 17. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. 18. Die von VIB-Immobilien e.K. gefertigten Fotos und Angebote sind urheberrechtlich geschützt (§ 13 UrhG). Deren nicht genehmigte Verwendung oder gar Veröffentlichung, kann zu Schadenersatzansprüchen und einer strafrechtlichen Verfolgung führen. 19. Für die Bonität der Vertragsparteien, übernimmt VIB-Immobilien e.K. keine Haftung. 20. Eine mit dem Maklervertrag in Zusammenhang stehende ev. Haftung gegenüber den Auftraggebern, wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz von VIB-Immobilien e.K., beschränkt. 21. Ansprüche von VIB-Immobilien e.K. mit Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen zu verrechnen sind so lange ausgeschlossen, bis die anzurechnende Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 22. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen vorstehenden Inhalts der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.
Sollten sich die Parteien nicht auf eine Ersatzregelung einigen können, gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Anderweitige Abmachungen zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VIB-Immobilien e.K., erlangen nur durch schriftliche Bestätigung von VIB-Immobilien e.K. Gültigkeit. 23.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wedel, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
|